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Sachverständigenbüro für Kraftfahrzeugwesen
 
Franz Josef Menebröcker
 
Kfz-Meister
 
 
 
Wir freien Kfz-Sachverständigen begutachten unparteiisch und neutral Unfallschäden.
 
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden sieht das Gesetz die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen ebenso vor, wie die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Schadenregulierung.
 
Die Kosten sowohl des Sachverständigen als des Rechtsanwaltes trägt grundsätzlich die Versicherung.
 
 
  
Kompetent                      Erfahren                      Unabhängig
 
 
Seit 25 Jahren