Sachverständigenbüro für Kraftfahrzeugwesen
Franz Josef Menebröcker
Kfz-Meister
Wir freien Kfz-Sachverständigen begutachten unparteiisch und neutral Unfallschäden.
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden sieht das Gesetz die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen ebenso vor, wie die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Schadenregulierung.
Die Kosten sowohl des Sachverständigen als des Rechtsanwaltes trägt grundsätzlich die Versicherung.
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